Reglement
Teilnahmeberechtigte Fahrzeuge:
Automobile und Motorräder der FIVA-Klassen
- A – D bis 31. 12. 1949
- E 1. 1. 1950 bis 31. 12. 1960
- F 1. 1. 1961 bis 31. 12. 1970
- G 1. 1. 1971 bis 31. 12. 1980
- H Morganklasse
(keine Wertung für Staatsmeisterschaft)
Wobei in Klasse G (Baujahre 1971 bis 1981) nur Fahrzeuge mit ÖMVV-Registrierung teilnehmen können. Die Fahrzeuge müssen zum Straßenverkehr zugelassen sein. Die Teilnahme mit Probe- oder Überstellungskennzeichen ist nach Rücksprache mit der Fahrtleitung möglich.
Startunterlagen:
Startunterlagen die bis Freitag 12:00 nicht übernommen wurden, werden an Nachnennende vergeben. Für die gesamte Wertungsstrecke (mit Ausnahme der Sonderprüfungen) ist keine bestimmte Schnittgeschwindigkeit vorgegeben, sondern kann von den Teilnehmern innerhalb eines Zeitrahmens frei gewählt werden. Die Wertung ist daher auch für schwächere Fahrzeuge ohne Probleme zu bewältigen. Kabinenroller werden bei den Automobilen gewertet.
Die Wertung:
Die Wertung setzt sich zusammen aus:
- Richtiges Befahren der Strecke
- Einhalten der Straßenverkehrsordnung
- Einhalten der Startordnung und der Durchführungsbestimmungen
- Einhalten der vorgegeben Startzeiten
- Einhalten der Etappenzielzeiten
- geheimen Schnittkontrollen
- Gleichmäßigkeitswertungen
- Schnittsonderprüfungen
Wertungsprüfungen gesamt: 31
Streckenlänge: 257 km
Punktewertung:
Für die Plätze 1 bis 10 werden die laut OMVV Reglement vorgesehene Punkte vergeben.
Wertung:
Für die Staatsmeisterschaft zählen sämtliche im Sportkalender angeführten und durchgeführten Veranstaltungen. Die Ötztal-Classic gilt als FIVA B Event.
Wertung in der Staatsmeisterschaft:
In die Wertung der Staatsmeisterschaft werden sämtliche TeilnehmerInnen aufgenommen, die dies im Nennformular der jeweiligen Veranstaltung wünschen und deren Fahrzeug entweder über eine ÖMVV Registrierung oder eine gültige FIVA-ID-Card verfügt.
Nennung:
- Die Nennung erfolgt online oder mit dem Nennformular und Überweisung des Nenngeldes.
- Nennungen ohne Bezahlung des Nenngeldes werden nicht anerkannt.
- Nennschluss ist der 6. Juli 2012 (Datum des Poststempels)
- Die Staatsmeister des Jahres 2011 sind vom Nenngeld befreit!
- maximale Teilnehmer: 70
Nenngeld:
- Basisbeitrag pro Fahrzeug mit Fahrer und Beifahrer ohne Übernachtung € 520,–
- Angebote inklusive Übernachtung im Hotel Bergland siehe unter Punkt Pakete.
- Zur Bestätigung der Anmeldung bitten wir Sie, das Nenngeld auf unser Konto bei der Sparkasse Imst, Zweigstelle Ötz (BLZ 20502)zu überweisen: Konto Nr. 0800006868 IBAN AT 382050200800006868, BIC SPIMAT 21
- Nenngeld ist Reuegeld und wird nur zurückbezahlt, wenn die Nennung abgewiesen oder die Veranstaltung abgesagt wird. Im Falle der Absage der Veranstaltung auf Grund "höherer Gewalt" (Naturkatastrophen, Ozon-Alarm) wird ein Drittel des Nenngeldes zur Abdeckung der Organisationskosten einbehalten.
Leistungen der Veranstalter:
- Durchführungs- und Organisationskosten
- Startnummer
- Fahrtunterlagen
- Maut Rettenbach-Gletscherstrasse
- Maut Timmelsjoch Hochalpenstrasse
- Gastgeschenk
- Parkgarage
- Mittagsbuffet am Freitag mit Getränk
- Verpflegung am Samstag an allen Endpunkten der Bergwertungen
- Abendessen in Ötz, inkl. einem Getränk
- Klassik Dinner bei der Siegerehrung inkl. Aperitif und Getränke (harte Getränke ausgenommen)
- Schlusswagen
- Preise und Pokale
Preise für die Gesamtwertung:
- 3 Tage HP im Hotel Bergland****S mit Skipass für 2 Personen
- 2 VIP-Karten für den Skiweltcup-Auftakt am 27 –28. Oktober 2012
- 2 VIP Karten für das neue Gletscherschauspiel im April 2013
Folgende PAKETE werden angeboten:
- Paket 1:Eine Übernachtung im Hotel Bergland****S inkl. aller Leistungen; Fahrer mit Beifahrer € 740,–
- Paket 2:Zwei Übernachtungen im Hotel Bergland****S Fahrer und Beifahrer € 960,–
- Paket 3:Drei Übernachtungen im Hotel Bergland****S 1x HP; Fahrer und Beifahrer € 1240,–
Alternativ können Sie sich auch bei der Reservierungszentrale in Sölden, Telefon +43 (0) 57200 245, nach freien Unterkünften erkundigen. Der „Oldtimerclub Ötztal“ würde sich sehr freuen, Sie bei dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
Haftungserklärung:
Der/die Unterzeichnende erklärt hiermit ausdrücklich und unwiderruflich für die durch ihn/sie und sein/ihr Fahrzeug verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Bereich der Wettbewerbsstrecke oder deren Einrichtungen allein die zivil- und strafrechtliche Haftung zu übernehmen. Er/sie nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter sowie alle mit dieser Veranstaltung in Verbindung stehenden Behörden, Organisationen und Einzelpersonen den Benützern der Wettbewerbsstrecke sowie deren Rechtsnachfolger jegliche Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus der Benützung der Wettbewerbsstrecke oder durch diese entsteht, ablehnt. Sollte durch ein Schadensereignis von dritten Personen gegenüber dem Veranstalter Schadensansprüche gestellt werden, so sind diese vom Verursacher schad- und klaglos zu halten. Ich nehme zur Kenntnis, dass während der Veranstaltung produzierte Foto-, Film- und Videoaufnahmen für PR-Zwecke verwendet werden können und daraus keine wie immer gearteten Ansprüche entstehen, auch wenn diese Veröffentlichung in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung steht. Mit Abgabe der Nennung anerkenne ich die Teilnahmebedingungen laut Ausschreibung.
Organisatorische Hinweise:
Startunterlagen die bis 12:00 Uhr nicht übernommen wurden, werden an Nachnennende vergeben. Hilfsmittel: Die Verwendung von Handstoppuhren – unabhängig davon ob diese analog oder digital anzeigen – darf nicht untersagt werden. Mechanisch angetriebene Zusatzinstrumente sind zulässig. Elektronische Tachometer (sog. Fahrradcomputer) sind zulässig, wenn das Fahrzeug über keine andere funktionierende Geschwindigkeits- und Distanzanzeige verfügt. Ein allfälliges Verbot bestimmter Zusatzgeräte oder Hilfsmittel obliegt dem Veranstalter und wird in eventuellen Durchführungsbestimmungen schriftlich definiert.
Proteste:
Proteste gegen die Wertung der Staatsmeisterschaft sind unzulässig. Werbung: Die vom Veranstalter abgeschlossene Werbung mit Sponsoren muss auf den vom Veranstalter beigestellten Unterlagen (z. B. Startnummern) in vollen Umfang verwendet werden. Persönliche Werbungen am Fahrzeug muss mit dem Veranstalter abgestimmt werden.
Allgemeines:
Die Veranstaltung wird nach FIVA-Bestimmungen durchgeführt, die Fahrtleitung behält sich jedoch Ergänzungsbestimmungen vor. Im Zuge der Ausgabe der Fahrtunterlagen findet eine technische Abnahme statt, diese entbindet den/die FahrerIn jedoch nicht von der Verantwortung für die Betriebs- und Verkehrssicherheit seines/ihres Fahrzeuges. Fahrzeuge mit groben technischen Mängeln, ungültiger oder fehlender Begutachtungsplakette (ausgenommen Teilnehmer mit Probefahrtkennzeichen und ausländischer Teilnehmer), sowie wissentlich falsch angegebenem Baujahr werden nicht zum Start zugelassen. Während der gesamten Veranstaltung ist die StVO genauestens einzuhalten, ebenso darf eine Schnittgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden, die Fahrtleitung behält sich das Recht vor FahrerInnen die diese Bedingungen nicht einhalten zu disqualifizieren. Der Veranstalter lehnt jede Verantwortung für Personenoder Sachschäden, die während der Veranstaltung entstehen, ab. Jede/r FahrerIn hat die Verantwortung für die von ihm/ihr bzw. seinem/ihrem Fahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden zu tragen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen, sowie Nennungen ohne Angabe von Gründen abzuweisen. Der "Oldtimerclub Ötztal" würde sich sehr freuen, Sie bei dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
Reglement herunterladen (PDF)
Kontakt:
Andrea Gottstein
Putzenweg 1A
A-6460 Imst
T +43 (0) 5412 6625 150
M +43 (0) 650 2106 543
F +43 (0) 5412 66089
E-Mail:andrea.gottstein@yahoo.de